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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1 Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit wir nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen haben. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Diese Bedingungen gelten dann auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Es ergeben sich Entgeldminderungen auf Grund von Rabatt- oder Bonusvereinbarungen. Weitere Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Konditionsvereinbarungen.

2 Preise

Die Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und sind freibleibend. Abschlusspreise gelten nur bei Abnahme der vorgesehenen Menge. Uns bleibt vorbehalten, bei Verträgen, bei denen der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Liefertermin (Lieferfrist) mehr als vier Monate beträgt, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Materialpreissteigerungen zu erhöhen.

3 Lieferung

Wir liefern zu unseren derzeit gültigen Lieferbedingungen unter Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen. Lieferung erfolgt nur an Wiederverkäufer, Export unserer Erzeugnisse ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. An uns unbekannte Firmen liefern wir nur gegen Nachnahme, wenn nicht mit der ersten Bestellung entsprechende Referenzen aufgegeben werden. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Boykott, die unsere Betriebe, Betriebe der Käufer oder wichtiger Unterlieferanten treffen, verspätete Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernisse und andere Umstände, auf die wir bzw. der Käufer keine Einwirkungsmöglichkeit haben, sind von uns bzw. vom Käufer in keinem Falle zu vertreten; in solchen Fällen tritt weder für uns Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein. Dauert das Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund vergleichbarer Fälle länger als sechs Wochen, können sowohl wir, als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus der Lieferungsverzögerung herleiten kann. Kleinstaufträge sind unwirtschaftlich. Wir führen daher Aufträge erst ab EUR 80,- Rechnungswert aus. Nachbestellungen zu bereits in Arbeit befindlichen Aufträgen können zum vereinbarten Preis nur berücksichtigt werden, wenn der Stand der Erzeugung dies ohne zusätzliche Kosten gestattet. Die Wahl des Versandweges, der Versandart und des geeigneten Verpackungsmaterials bleibt uns vorbehalten. Lieferung erfolgt bei Rechnungsbeträgen ab EUR 125,- unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Fracht und Portokosten frei jeder deutschen Station. Unter EUR 125,- Nettorechnungswert berechnen wir eine Pauschale von EUR 5,00 für Fracht- und Bearbeitungskosten. Mehrkosten für Eilfracht gehen zu Lasten des Empfängers. Das gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten tragen. Unsere Rechnungen gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

4 Beanstandungen

Beanstandungen hinsichtlich Anzahl, Gewicht, Güte und Beschaffenheit der Waren werden nur berücksichtigt, wenn eine schriftliche Rüge innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bei uns eingeht. Für die Entscheidung darüber, ob begründete Einwendungen gegen die Güte und Beschaffenheit der Ware erhoben worden sind, ist das Ergebnis einer nach Rücksendung der Ware in unserem Werk vorzunehmenden Prüfung allein maßgebend. Soweit eine schriftliche Rüge bei uns fristgerecht eingegangen und berechtigt ist, darf der Käufer insoweit vom Vertrag zurücktreten oder Minderung beanspruchen. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Leistung von Schadensersatz, z. B. wegen entgangenen Gewinns oder Schäden, die nicht am Liefergegenstand der Lieferung und Leistung selbst entstanden sind, sind insoweit ausgeschlossen, wie auch unsere Haftung nach § 5 unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeschlossen ist. Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht besteht, und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen. Soweit der Abnehmer die Ware weiterverarbeiteten will, hat er sie in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung zu prüfen. Er hat sich davon zu überzeugen, ob die Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 und dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) informieren wir, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt hat. Der Link zu der Online-Plattform der Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) lautet: https://webgate.ec.europa.eu/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@kmp.com

5 Haftung

Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich einer der vorgenannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Weitergehende Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben unberührt.

6 Zahlung

Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen ist der Käufer verpflichtet, uns ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen - auch der noch nicht fälligen - Rechnungen zu verlangen. Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers. Tritt nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.

7 Abschlüsse

Abschlüsse sollen innerhalb der festgesetzten Zeiten erledigt sein. Abnahme ist in möglichst gleichmäßigen Raten erwünscht. Jeder Abruf gilt als ein Geschäft für sich. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der abgeschlossenen Menge im Rückstand, so sind wir – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – auch befugt, den Abschluss zu streichen und die gewährte Abschlussvergünstigung auf die erfolgten Lieferungen zurückzuverlangen bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Von uns aufgewendete Kosten für Klischees, Etiketten, Siegelmarken usw. sind dann in voller Höhe an uns zu zahlen.

8 Schutzrechte und Entwürfe

Für den Fall, dass von uns hergestellte Entwürfe fremde Schutzrechte verletzen und/oder als Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften angesehen werden, übernehmen wir keine Verantwortung. Für Verletzungen fremder Schutzrechte und für Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften, die sich bei vertragsgemäßer Erfüllung der Lieferungen und Leistungen durch uns und/oder bei der Verwendung unserer Lieferungen und Leistungen durch den Käufer ergeben, haftet allein der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, uns von einer Inanspruchnahme infolge solcher Verletzungen und Verstöße freizustellen und den sich etwa daraus ergebenden Schaden zu ersetzen.

9 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unseren jeweiligen Forderungssaldo. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware unverändert, bearbeitet oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich aber, die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

10 Retouren

Nur mit unserem Einverständnis sind Retouren möglich. Für zurückgegebene Waren wird der Zeitwert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr von 30 % gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.

11 Technische Änderungen

Änderungen der Maße (Breite und Länge), die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.

12 Menge und Gewicht

Abgabe erfolgt nur in den in unseren Katalogen angeführten Mengen- und Verpackungseinheiten. Bei Sonderanfertigungen haben wir das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % vorzunehmen. Maße und Gewichte verstehen sich in den branchenüblichen Toleranzen.

13 Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Eggenfelden. Gerichtsstand für sämtliche vertragliche Ansprüche ist ausschließlich der Sitz des Verkäufers.

15 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

16 Informationspflichten

gemäß §18 Abs. 2 ElektroG: www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/

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