Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 24.10.2017 nach einer mündlichen Verhandlung die Klage des japanischen Konzerns Canon Kabushiki Kaisha gegen die deutsche KMP PrintTechnik AG abgewiesen (Aktenzeichen X ZR 55/16). Verhandelt wurde die Revision der KMP gegen frühere Urteile. Das Urteil des BGH ist nicht anfechtbar.
Gegenstand der Klage war KMPs Verwendung einer neuen Bildtrommel (OPC) zusammen mit einer wiederverwendeten Antriebskupplung, was nach Ansicht von Canon das europäische Patent 2 087 407 verletzen soll.
KMPs Anwälte argumentierten dagegen, es handele sich bei der von Canon beanstandeten Vorgehensweise um eine zulässige Reparaturmaßnahme, nicht dagegen um eine patentverletzende Neuherstellung.
KMP betont an dieser Stelle, dass wiederaufbereitete Produkte von KMP selbstverständlich als solche gekennzeichnet werden.
Der Rechtsstreit zwischen Canon und KMP lief bereits seit Frühjahr 2014. Sowohl das Landgericht Düsseldorf wie auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten Canon zunächst Recht gegeben, das OLG hatte jedoch die Revision zugelassen.
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NACHTRAG JANUAR 2018:
Digital Imaging 1-2018 Interview mit KMP >
mit freundlicher Genehmigung des bit-Verlag
Digital Imaging zur Urteilsbegründung des BGH >
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