Sprache wählenSprache wählen



KMP gewinnt Rechtsstreit gegen Canon

Montag, 30. Oktober 2017

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 24.10.2017 nach einer mündlichen Verhandlung die Klage des japanischen Konzerns Canon Kabushiki Kaisha gegen die deutsche KMP PrintTechnik AG abgewiesen (Aktenzeichen X ZR 55/16). Verhandelt wurde die Revision der KMP gegen frühere Urteile. Das Urteil des BGH ist nicht anfechtbar.

Gegenstand der Klage war KMPs Verwendung einer neuen Bildtrommel (OPC) zusammen mit einer wiederverwendeten Antriebskupplung, was nach Ansicht von Canon das europäische Patent 2 087 407 verletzen soll.

KMP argumentierte mit zulässiger Reparatur

KMPs Anwälte argumentierten dagegen, es handele sich bei der von Canon beanstandeten Vorgehensweise um eine zulässige Reparaturmaßnahme, nicht dagegen um eine patentverletzende Neuherstellung.

KMP betont an dieser Stelle, dass wiederaufbereitete Produkte von KMP selbstverständlich als solche gekennzeichnet werden.

BGH kassiert die Urteile der Vorinstanzen

Der Rechtsstreit zwischen Canon und KMP lief bereits seit Frühjahr 2014. Sowohl das Landgericht Düsseldorf wie auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten Canon zunächst Recht gegeben, das OLG hatte jedoch die Revision zugelassen.

Weitere Online-Infos und Kommentare in der Fachpresse:

Digital Imaging >

boss Magain >

BusinessPartner PBS >

Borncity Blog Günter Born >


NACHTRAG JANUAR  2018:

Digital Imaging 1-2018 Interview mit KMP >
mit freundlicher Genehmigung des bit-Verlag

Digital Imaging zur Urteilsbegründung des BGH >

 

 

 


Service-Hotline

Für technische Fragen zu unseren Produkten
0180 2 020800
6 ct/Anruf aus dem deutschen Festnetz. Aus dem Mobilfunknetz max. 42 ct/Min.

Nehmen Sie Kontakt auf

Kontaktformular
Ansprechpartner
Newsletter

Sie erreichen uns

Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr
Freitag 8:00 - 13:30 Uhr