KMP Garantiebestimmungen
GARANTIEERKLÄRUNG
1. Freiwillige KMP Garantie
Die KMP AG gewährt Verbrauchern für KMP-Tintenpatronen und KMP-Tonerkartuschen eine freiwillige, kostenlose Herstellergarantie von zwei Jahren. Verbraucher sind natürliche Personen, die das Produkt überwiegend zu privaten Zwecken erwerben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Produkts durch den Verbraucher. Maßgeblich ist das durch einen geeigneten Kaufnachweis belegte Kaufdatum.
2. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers
Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer. Bei Mängeln der Ware kann der Verbraucher diese gesetzlichen Rechte unentgeltlich in Anspruch nehmen. Sie werden durch die KMP-Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Auch sonstige gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
3. Garantiegeber
E-Mail: info@kmp.com
Sachsenring 35, 94315 Straubing
(01802-Anrufer aus dem deutschen Festnetz zahlen 6 ct/Anruf, aus dem Mobilfunknetz max. 42 ct/Min.)
4. Umfang und Ausschlüsse
• äußere Einwirkungen, die KMP nicht zu vertreten hat.
5. Leistungen im Garantiefall
Eine Garantieleistung setzt die zweijährige Garantiezeit nicht erneut in Gang. Für ein Ersatzprodukt gilt die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich erworbenen Produkts. Gesetzliche Regelungen zur Verjährung bleiben unberührt.
6. Geltendmachung über den Händler
Eine beim Händler eingereichte Reklamation gilt für die Inanspruchnahme dieser Garantie bereits mit ihrem Eingang beim Händler als gegenüber KMP angezeigt. Verzögerungen bei der Weiterleitung gehen nicht zulasten des Verbrauchers.
7. Kosten und Versand
Bei einem berechtigten Garantiefall trägt KMP sämtliche zur Durchführung der Garantie erforderlichen Kosten, einschließlich der notwendigen Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Ist eine Einsendung erforderlich, wird im Rahmen der Abstimmung nach Ziffer 6 ein für den Verbraucher kostenfreier Versandweg organisiert.
8. Prüfung des Garantiefalls
KMP darf das beanstandete Produkt daraufhin prüfen, ob ein Garantiefall vorliegt, und dafür die Bereitstellung oder Einsendung des Produkts verlangen. Gesetzliche Beweislastregelungen und Vermutungen zugunsten des Verbrauchers bleiben unberührt. Wird eine Garantieleistung abgelehnt, teilt KMP dem Verbraucher den Grund über den Händler oder bei unmittelbarer Abwicklung direkt mit.
9. Räumlicher Geltungsbereich
Diese Garantie gilt für KMP-Tintenpatronen und KMP-Tonerkartuschen, die innerhalb der Europäischen Union an Verbraucher verkauft wurden.
10. Übergangsregelung
Für Käufe vor dem 27. September 2026 bleiben die zum Kaufzeitpunkt zugesagten Garantiebedingungen und Garantiefristen bestehen. Für Käufe ab diesem Datum gelten diese Garantiebestimmungen. Weitergehende verbindliche Garantiezusagen, insbesondere aus einschlägiger Werbung vor oder bei Vertragsschluss, bleiben unberührt.
Wenden Sie sich im Garantiefall grundsätzlich an den Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Ist eine Abwicklung über den Händler nicht möglich, erreichen Sie uns unter: