KMP Garantiebestimmungen

GARANTIEERKLÄRUNG

1. Freiwillige KMP Garantie

Die KMP AG gewährt Verbrauchern für KMP-Tintenpatronen und KMP-Tonerkartuschen eine freiwillige, kostenlose Herstellergarantie von zwei Jahren. Verbraucher sind natürliche Personen, die das Produkt überwiegend zu privaten Zwecken erwerben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Produkts durch den Verbraucher. Maßgeblich ist das durch einen geeigneten Kaufnachweis belegte Kaufdatum.

2. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers

Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer. Bei Mängeln der Ware kann der Verbraucher diese gesetzlichen Rechte unentgeltlich in Anspruch nehmen. Sie werden durch die KMP-Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Auch sonstige gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

3. Garantiegeber

KMP AG
Pfarrer-Findl-Straße 40
84307 Eggenfelden
Deutschland

E-Mail: info@kmp.com

KMP AG – Reklamation
GLS-Depot Straubing
c/o KMP AG / Reklamation

Sachsenring 35, 94315 Straubing

Garantieantrag:
Der Garantieantrag ist auf unserer Homepage unter Downloads zu finden bzw. unter folgendem Link: https://www.kmp.com/downloads/
Service-Hotline: +49 (0) 180 2020800

(01802-Anrufer aus dem deutschen Festnetz zahlen 6 ct/Anruf, aus dem Mobilfunknetz max. 42 ct/Min.)

4. Umfang und Ausschlüsse

Die Garantie umfasst Mängel, die während der Garantiezeit auftreten und dazu führen, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung die in der jeweiligen Produkt- oder Artikelbeschreibung angegebenen Eigenschaften oder Funktionen nicht erfüllt.
Nicht umfasst sind das bestimmungsgemäße Aufbrauchen von Tinte oder Toner und normaler, gebrauchsbedingter Verschleiß. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, soweit sie auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
•  unsachgemäße Verwendung oder Lagerung;
•  Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Lagerungs- oder Sicherheitshinweise;

•  äußere Einwirkungen, die KMP nicht zu vertreten hat.

5. Leistungen im Garantiefall

KMP ersetzt das mangelhafte Produkt kostenlos. Ist das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar, stellt KMP ein technisch gleichwertiges, für denselben vorgesehenen Einsatzzweck geeignetes Ersatz- oder Nachfolgeprodukt bereit. Die Leistung erfolgt innerhalb angemessener Frist ab Mitteilung des Mangels und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher. Zwingende gesetzliche Ansprüche aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.

Eine Garantieleistung setzt die zweijährige Garantiezeit nicht erneut in Gang. Für ein Ersatzprodukt gilt die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich erworbenen Produkts. Gesetzliche Regelungen zur Verjährung bleiben unberührt.

6. Geltendmachung über den Händler

KMP vertreibt seine Produkte über Wiederverkäufer. Zur Inanspruchnahme der KMP-Garantie reicht der Verbraucher seine Reklamation grundsätzlich bei dem Händler ein, bei dem er das Produkt gekauft hat. Der Händler übernimmt die Abwicklung mit KMP.
Der Reklamation sind ein geeigneter Kaufnachweis, aus dem Kaufdatum und Produkt hervorgehen, sowie eine kurze Beschreibung des Mangels beizufügen. Eine Kopie des Kaufnachweises genügt. Ein bestimmtes Garantieformular ist nicht erforderlich.
KMP bleibt Garantiegeber und Schuldner der Garantieansprüche. Das Recht des Verbrauchers, diese unmittelbar gegenüber KMP geltend zu machen, bleibt bestehen. Ist der Händler nicht mehr erreichbar, lehnt er die Abwicklung ab oder ist der Händlerweg unzumutbar, kann sich der Verbraucher zur weiteren Abwicklung an KMP unter den in Ziffer 3 genannten Kontaktdaten wenden.
Direkte Rücksendungen an KMP dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit KMP oder nach einer mit KMP abgestimmten Rücksendeanweisung des Händlers erfolgen. Dabei werden Rücksendeadresse und Versandweg mitgeteilt. Bitte senden Sie keine Produkte unaufgefordert an KMP. Allein eine fehlende vorherige Abstimmung lässt einen bestehenden Garantieanspruch nicht entfallen.

Eine beim Händler eingereichte Reklamation gilt für die Inanspruchnahme dieser Garantie bereits mit ihrem Eingang beim Händler als gegenüber KMP angezeigt. Verzögerungen bei der Weiterleitung gehen nicht zulasten des Verbrauchers.

7. Kosten und Versand

Bei einem berechtigten Garantiefall trägt KMP sämtliche zur Durchführung der Garantie erforderlichen Kosten, einschließlich der notwendigen Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Ist eine Einsendung erforderlich, wird im Rahmen der Abstimmung nach Ziffer 6 ein für den Verbraucher kostenfreier Versandweg organisiert.

8. Prüfung des Garantiefalls

KMP darf das beanstandete Produkt daraufhin prüfen, ob ein Garantiefall vorliegt, und dafür die Bereitstellung oder Einsendung des Produkts verlangen. Gesetzliche Beweislastregelungen und Vermutungen zugunsten des Verbrauchers bleiben unberührt. Wird eine Garantieleistung abgelehnt, teilt KMP dem Verbraucher den Grund über den Händler oder bei unmittelbarer Abwicklung direkt mit.

9. Räumlicher Geltungsbereich

Diese Garantie gilt für KMP-Tintenpatronen und KMP-Tonerkartuschen, die innerhalb der Europäischen Union an Verbraucher verkauft wurden.

10. Übergangsregelung

Für Käufe vor dem 27. September 2026 bleiben die zum Kaufzeitpunkt zugesagten Garantiebedingungen und Garantiefristen bestehen. Für Käufe ab diesem Datum gelten diese Garantiebestimmungen. Weitergehende verbindliche Garantiezusagen, insbesondere aus einschlägiger Werbung vor oder bei Vertragsschluss, bleiben unberührt.

Wenden Sie sich im Garantiefall grundsätzlich an den Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Ist eine Abwicklung über den Händler nicht möglich, erreichen Sie uns unter:

Service-Hotline: +49 (0) 180 2020800 
(01802-Anrufer aus dem deutschen Festnetz zahlen 6 ct/Anruf, aus dem Mobilfunknetz max. 42 ct/Min.)

Gültig für Käufe ab 27. September 2026